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22.09.2017

Zweite Ziehung zur Erhöhung der Repräsentativität der Kalkulation

Die Vertragsparteien auf Bundesebene haben mit der „Ergänzungsvereinbarung zur Vereinbarung gemäß § 17b Absatz 3 Satz 6 KHG zur Erhöhung der Repräsentativität der Kalkulation vom 02.09.2016“ (Ergänzungsvereinbarung) eine Aktualisierung des Ziehungskonzepts – durch Erweiterung des Konzepts für den Entgeltbereich „PSY“ sowie für die Kalkulation der Investitionsbewertungsrelationen – vorgenommen. Darüber hinaus wurde ein Termin für die zweite Ziehung konsentiert (22.09.2017). Weitere Details und das Ziehungsergebnis stellen wir Ihnen ab sofort auf unserer Internetseite zur Verfügung.


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